All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Firma
con > moti­on – Unter­neh­men bewe­gen (Stand 01/2020)

1. Gel­tungs­be­reich

1.1. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle von con>motion ab-geschlos­se­nen Verträge.

1.2. Ande­re Ver­ein­ba­run­gen und Neben­ab­re­den sind nur wirk­sam, wenn sie durch con>motion schrift­lich bestä­tigt wurden.

1.3. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der ande­ren Ver­trags­par­tei (nach­fol­gend „Auf­trag­neh­mer“) gel­ten nicht.

2. Leis­tung und Prüfung

2.1. Gegen­stand eines Auf­tra­ges kann sein:

• Aus­ar­bei­tung von Digi­ta­li­sie­rungs­kon­zep­ten für Klei­ne- und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen
• Ent­wick­lung von Apps
• Erstel­lung von Webseiten
• Auf­bau von Cloud-Diensten
• Datenmigration
• Tele­fo­ni­sche Beratung
• Programmwartung
• Sons­ti­ge Dienstleistungen

2.2. Nach Über­ga­be der fer­ti­gen Web­site oder App, ist der Kun­de für jeg­li­che Inhal­te und Ände­rung die­ser eigen­ver­ant­wort­lich. Ihm ist bewusst, dass eine Ände­rung vom App Name, App Icon oder App Start­bild­schirm die App auto­ma­tisch neu als nati­ve App in den Stores von Goog­le und Apple ein­ge­reicht wer­den muss. Letz­te­res kann Kos­ten ver­ur­sa­chen. Eben­so kön­nen Mehr­kos­ten für Ser­ver oder die Ver­wen­dung von Dritt­an­bie­ter­diens­te ent­ste­hen. Aktu­ell kön­nen fol­gen­de Dritt­an­bie­ter in einer App kos­ten­frei imple­men­tiert werden:
Gas­tro­no­mie: res­mio, OpenTable
Ter­mi­ne: bel­bo, Shore, Ter­min­land, Timi­fy, Agendize
Bewer­tun­gen: Mei­nungs­meis­ter, yelp, tripadvisor

Wei­te­re Dritt­an­bie­ter kön­nen auf Kun­den­wunsch von con>motion unver­bind­lich geprüft werden.

2.3. Der Kun­de ist für die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit sei­nen App-Nut­zern selbst zustän­dig (Push-Nach­rich­ten, Chat, Buchung/Reservierung, Gutscheine/Stempelkarte, Kam­pa­gnen, Formulare)

2.4. con>motion stellt aus­schließ­lich die nach Kun­den­wunsch kon­fi­gu­rier­te und funk­tio­na­le Web­site (max. 2 Ent­wür­fe) oder App zur Ver­fü­gung. Der Kun­de hat, wenn nicht anders ver­ein­bart, einen über­ge­be­nen Ent­wurf inner­halb von 4 Tagen begrün­det an- oder abzu­le­hen. con>motion ist nicht für das Ein­pfle­gen von Inhal­ten wie Shop-Pro­duk­ten, Pro­dukt­lis­ten, Ver­an­stal­tun­gen, News, Media-Inhal­ten (Foto, Video, PDF) oder Gut­schei­nen ver­ant­wort­lich. Auf Kun­den­wunsch kann zur Demons­tra­ti­on der Funk­ti­on jeweils ein Ele­ment ein­ge­pflegt wer­den, wenn dies nicht bereits bei Erstel­lung eines Ent­wurfs gemacht wurde

2.5. con>motion ist nicht ver­pflich­tet auf min­de­re Qua­li­tät von durch den Kun­den gelie­fer­te Daten hin­zu­wei­sen, bei­spiels­wei­se sehr nied­ri­ge Auf­lö­sung von Bild­ma­te­ri­al oder Recht­schreib­feh­ler in Tex­ten, wird aber nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen dem Kun­den mit Rat zur Sei­te stehen.

2.6. Eine gewoll­te Deak­ti­vie­rung oder Löschung der Web­site oder App, erfolgt nur mit Hil­fe von con>motion

2.7. Die App ist auf Wunsch des Kun­den im Goog­le App Store und/oder Apple App Store gelis­tet (nati­ve App). Die­se zwei Anbie­ter prü­fen eine neue App tief­ge­hend und neh­men sich jeder­zeit vor, eine App aus ihren Stores zu ent­fer­nen. con>motion hat dar­auf nur begrenzt Ein­fluss. Zur Lis­tung einer App im Apple App Store benö­tigt der Kun­de als Inha­ber der App, einen Apple Deve­lo­per Account, sowie ein Apple End­ge­rät. Auf Wunsch unter­stützt con>motion bei der Ein­rich­tung des Accounts.

2.8. Die App, ist auf Wunsch des Kun­den im Goog­le App Store und/oder Apple App Store gelis­tet (nati­ve App). Die­se zwei Anbie­ter prü­fen eine neue App tief­ge­hend und neh­men sich jeder­zeit vor, eine App aus ihren Stores zu ent­fer­nen. con>motion hat dar­auf nur begrenzt Einfluss

2.9. Die Lauf­zeit für die Web­site oder App, beträgt 12 Mona­te. Eine mög­li­che jähr­li­che Erneue­rung des Zer­ti­fi­kats in Goog­le App Store oder Apple App Store über­nimmt con>motion. Die monat­li­che Gebühr bei con>motion beinhal­tet anfal­len­de Zertifikatskosten.

2.10. Die monat­li­che Gebühr (jähr­lich abge­rech­net) bei con>motion beinhal­tet aus­schließ­lich tech­ni­schen Sup­port bei Funk­ti­ons­stö­run­gen der Web­site oder App

2.11. Gegen eine Bonus­dienst­leis­tung (bei­spiels­wei­se Foto­be­ar­bei­tung vom Kun­den­ma­te­ri­al) stimmt der Kun­de zu, con>motion eine aus­ge­schrie­be­ne Bewer­tung auf deren Face­book-Prä­senz zu geben.

2.12. Nur auf aus­drück­li­chen Wunsch ent­fernt con>motion ihr Bran­ding im Menü der Kunden-App

2.13. Für die Akti­vie­rung und Nut­zung der Funk­ti­on Smart Wid­get auf einer Wunsch-Web­site des Kun­den muss con>motion FTP-Zugriff auf die genann­te Web­site haben, um im HEAD der Start­sei­te HTML-Code ein­fü­gen zu kön­nen. Die Web­site des Kun­den muss Java­Script unter­stüt­zen. Um Push-Nach­rich­ten über die Chat-Funk­ti­on der Smart Wid­get sen­den zu kön­nen, muss eine Java­Script-Datei im Root-Ver­zeich­nis der Web­site hoch­ge­la­den wer­den. Die­se Datei muss öffent­lich erreich­bar sein.

2.14. Die von con>motion zur Ver­fü­gung gestell­te Daten­schutz­er­klä­rung dient ein­zig und allein dazu, dem Kun­den bei der Ein­hal­tung sei­ner gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zu hel­fen. Jedoch kann nichts eine pro­fes­sio­nel­le Rechts­be­ra­tung bei der Erstel­lung einer Daten­schutz­er­klä­rung, Coo­kie-Richt­li­nie oder eines ande­ren recht­li­chen Doku­ments oder Com­pli­an­ce-Ver­fah­rens erset­zen. con>motion tut sein Bes­tes, um dem Kun­den einen Aus­gangs­punkt zu bie­ten. con>motion kann kei­ne Rechts­kon­for­mi­tät garan­tie­ren, was nur ein Anwalt tun kann. Nichts auf die­ser Web­site gilt daher als Rechts­be­ra­tung und es wird kein Man­dats­ver­hält­nis begrün­det. Der Kun­de beach­tet, dass in eini­gen Fäl­len, abhän­gig von sei­ner Gesetz­ge­bung, wei­te­re Maß­nah­men erfor­der­lich sein kön­nen, um die Tätig­keit geset­zes­kon­form zu gestalten

2.15. Der Kun­de garan­tiert, dass er für jeg­li­ches Mate­ri­al (Text, Bild, Video, Audio, Schrif­ten), dass er con>motion zur Erstel­lung der Web­site oder App, zur Ver­fü­gung stellt, die rich­ti­gen Nut­zungs­rech­te besitzt

2.16. Öffent­lich ver­füg­ba­re Apps des Auf­trag­neh­mers, dür­fen von con>motion in das Unter­neh­mens­port­fo­lio auf­ge­nom­men wer­den. Der Auf­trag­neh­mer hat die Opti­on dies auf aus­drück­li­chen Wunsch zu untersagen.

3. Prei­se, Steu­ern und Gebühren

3.1. Alle Prei­se ver­ste­hen sich in Euro ohne Umsatz­steu­er. Sie gel­ten nur für den vor­lie­gen­den Auf­trag. Die genann­ten Prei­se ver­ste­hen sich ab Geschäfts­sitz bzw. -stel­le des Auf­trag­neh­mers. Die Kos­ten für fäl­li­ge Ver­trags­ge­büh­ren wer­den geson­dert in Rech­nung gestellt.

3.2. Die Kos­ten für Fahrt-, Tag- und Näch­ti­gungs­gel­der wer­den dem Auf­trag­ge­ber geson­dert in Rech­nung gestellt. Die Rei­se­kos­ten mit dem PKW betra­gen 0,30 €/km.

4. Lie­fer­ter­min

4.1. Der Auf­trag­neh­mer ist bestrebt, die ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne der Erfül­lung (Fer­tig­stel­lung) mög­lichst genau einzuhalten.

4.2. Die ange­streb­ten Erfül­lungs­ter­mi­ne kön­nen nur dann ein­ge­hal­ten wer­den, wenn der Auf­trag­ge­ber zu den vom Auf­trag­neh­mer ange­ge­be­nen Ter­mi­nen alle not­wen­di­gen Arbei­ten und Unter­la­gen voll­stän­dig, ins­be­son­de­re die von ihm akzep­tier­te Leis­tungs­be­schrei­bung lt. zur Ver­fü­gung stellt und sei­ner Mit­wir­kungs­ver­pflich­tung im erfor­der­li­chen Aus­maß nach­kommt. Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen und Kos­ten­er­hö­hun­gen, die durch unrich­ti­ge, unvoll­stän­di­ge oder nach­träg­lich geän­der­te Anga­ben und Infor­ma­tio­nen bzw. zur Ver­fü­gung gestell­te Unter­la­gen ent­ste­hen, sind vom Auf­trag­neh­mer nicht zu ver­tre­ten und kön­nen nicht zum Ver­zug des Auf­trag­neh­mers füh­ren. Dar­aus resul­tie­ren­de Mehr­kos­ten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Auf­trä­gen, die meh­re­re Ein­hei­ten (z.B. Web­site, App & Cloud-Ser­vice) umfas­sen, ist der Auf­trag­neh­mer berech­tigt, Teil­lie­fe­run­gen durch­zu­füh­ren bzw. Teil­rech­nun­gen zu legen.

5. Zah­lung

5.1. Die vom Auf­trag­neh­mer geleg­ten Rech­nun­gen inklu­si­ve Umsatz­steu­er sind spä­tes­tens 14 Tage ab Fak­turen­er­halt ohne jeden Abzug und spe­sen­frei zahl­bar. Für Teil­rech­nun­gen gel­ten die für den Gesamt­auf­trag fest­ge­leg­ten Zah­lungs­be­din­gun­gen analog.

5.2. Bei Auf­trä­gen, die meh­re­re Ein­hei­ten umfas­sen, ist der Auf­trag­neh­mer berech­tigt, nach Lie­fe­rung jeder ein­zel­nen Ein­heit oder Leis­tung Rech­nung zu legen.

5.3. Die Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Zah­lungs­ter­mi­ne bil­det eine wesent­li­che Bedin­gung für die Durch­füh­rung der Lie­fe­rung bzw. Ver­trags­er­fül­lung durch den Auf­trag­neh­mer. Die Nicht­ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Zah­lun­gen berech­tigt den Auf­trag­neh­mer, die lau­fen­den Arbei­ten ein­zu­stel­len und vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Alle damit ver­bun­de­nen Kos­ten sowie der Gewin­n­ent­gang sind vom Auf­trag­ge­ber zu tra­gen. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den Ver­zugs­zin­sen im bank­üb­li­chen Aus­maß ver­rech­net. Bei Nicht­ein­hal­tung zwei­er Raten bei Teil­zah­lun­gen ist der Auf­trag­neh­mer berech­tigt, Ter­min­ver­lust in Kraft tre­ten zu las­sen und über­ge­be­ne Akzep­te fäl­lig zu stellen.

5.4. Der Auf­trag­ge­ber ist nicht berech­tigt, Zah­lun­gen wegen nicht voll­stän­di­ger Gesamt­lie­fe­rung, Garan­tie- oder Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen oder Bemän­ge­lun­gen zurück zu halten.

6. Urhe­ber­recht und Nutzung

6.1. Alle Urhe­ber­rech­te an den ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen (Web­site, App etc.) ste­hen dem Auf­trag­neh­mer bzw. des­sen Lizenz­ge­bern zu. Der Auf­trag­ge­ber erhält aus­schließ­lich das Recht, die Soft­ware nach Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Ent­gelts aus­schließ­lich zu eige­nen Zwe­cken zu ver­wen­den. Durch den gegen­ständ­li­chen Ver­trag wird ledig­lich eine Werk­nut­zungs­be­wil­li­gung erwor­ben. Eine Ver­brei­tung durch den Auf­trag­ge­ber ist gemäß Urhe­ber­rechts­ge­setz aus­ge­schlos­sen. Durch die Mit­wir­kung des Auf­trag­ge­bers bei der Her­stel­lung der Web­site oder App wer­den kei­ne Rech­te über die im gegen­ständ­li­chen Ver­trag fest­ge­leg­te Nut­zung erwor­ben. Jede Ver­let­zung der Urhe­ber­rech­te des Auf­trag­neh­mers zieht Scha­den­er­satz­an­sprü­che nach sich, wobei in einem sol­chen Fall vol­le Genug­tu­ung zu leis­ten ist.

6.2. Die Anfer­ti­gung von Kopien für Archiv- und Daten­si­che­rungs­zwe­cke ist dem Auf­trag­ge­ber unter der Bedin­gung gestat­tet, dass in der Soft­ware kein aus­drück­li­ches Ver­bot des Lizenz­ge­bers oder Drit­ter ent­hal­ten ist, und dass sämt­li­che Copy­right- und Eigen­tums­ver­mer­ke in die­se Kopien unver­än­dert mit über­tra­gen werden.

7. Rück­tritts­recht

7.1. Für den Fall der Über­schrei­tung einer ver­ein­bar­ten Lie­fer­zeit aus allei­ni­gem Ver­schul­den oder rechts­wid­ri­gem Han­deln des Auf­trag­neh­mers ist der Auf­trag­ge­ber berech­tigt, mit­tels ein­ge­schrie­be­nen Brie­fes vom betref­fen­den Auf­trag zurück­zu­tre­ten, wenn auch inner­halb der ange­mes­se­nen Nach­frist die ver­ein­bar­te Leis­tung in wesent­li­chen Tei­len nicht erbracht wird und den Auf­trag­ge­ber dar­an kein Ver­schul­den trifft.

7.2. Höhe­re Gewalt, Arbeits­kon­flik­te, Natur­ka­ta­stro­phen und Trans­port­sper­ren sowie sons­ti­ge Umstän­de, die außer­halb der Ein­fluss­mög­lich­keit des Auf­trag­neh­mers lie­gen, ent­bin­den den Auf­trag­neh­mer von der Lie­fer­ver­pflich­tung bzw. gestat­ten ihm eine Neu­fest­set­zung der ver­ein­bar­ten Lieferzeit.

7.3. Stor­nie­run­gen durch den Auf­trag­ge­ber sind nur mit schrift­li­cher Zustim­mung des Auf­trag­neh­mers mög­lich. Ist der Auf­trag­neh­mer mit einem Stor­no ein­ver­stan­den, so hat er das Recht, neben den erbrach­ten Leis­tun­gen und auf­ge­lau­fe­nen Kos­ten eine Stor­no­ge­bühr in der Höhe von 30% des noch nicht abge­rech­ne­ten Auf­trags­wer­tes des Gesamt­pro­jek­tes zu verrechnen.

8. Gewähr­leis­tung, War­tung, Änderungen

8.1. Män­gel­rü­gen sind nur gül­tig, wenn sie repro­du­zier­ba­re Män­gel betref­fen und wenn sie inner­halb von 4 Wochen nach Lie­fe­rung schrift­lich doku­men­tiert erfol­gen. Im Fal­le der Gewähr­leis­tung hat Ver­bes­se­rung jeden­falls Vor­rang vor Preis­min­de­rung oder Wand­lung. Bei gerecht­fer­tig­ter Män­gel­rü­ge wer­den die Män­gel in ange­mes­se­ner Frist beho­ben, wobei der Auf­trag­ge­ber dem Auf­trag­neh­mer alle zur Unter­su­chung und Män­gel­be­he­bung erfor­der­li­chen Maß­nah­men ermög­licht. Die Ver­mu­tung der Man­gel­haf­tig­keit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2. Kor­rek­tu­ren und Ergän­zun­gen, die sich bis zur Über­ga­be der ver­ein­bar­ten Leis­tung auf­grund orga­ni­sa­to­ri­scher und pro­gramm­tech­ni­scher Män­gel, wel­che vom Auf­trag­neh­mer zu ver­tre­ten sind, als not­wen­dig erwei­sen, wer­den kos­ten­los vom Auf­trag­neh­mer durchgeführt.

8.3. Kos­ten für Hil­fe­stel­lung, Fehl­dia­gno­se sowie Feh­ler- und Stö­rungs­be­sei­ti­gung, die vom Auf­trag­ge­ber zu ver­tre­ten sind sowie sons­ti­ge Kor­rek­tu­ren, Ände­run­gen und Ergän­zun­gen wer­den vom Auf­trag­neh­mer gegen Berech­nung durch­ge­führt. Dies gilt auch für die Behe­bung von Män­geln, wenn Pro­gramm­än­de­run­gen, Ergän­zun­gen oder sons­ti­ge Ein­grif­fe vom Auf­trag­ge­ber selbst oder von drit­ter Sei­te vor­ge­nom­men wor­den sind.

8.4. Fer­ner über­nimmt der Auf­trag­neh­mer kei­ne Gewähr für Feh­ler, Stö­run­gen oder Schä­den, die auf unsach­ge­mä­ße Bedie­nung, geän­der­ter Betriebs­sys­tem­kom­po­nen­ten, Schnitt­stel­len und Para­me­ter, Ver­wen­dung sind, anor­ma­le Betriebs­be­din­gun­gen (ins­be­son­de­re Abwei­chun­gen von den Instal­la­ti­ons-und Lager­be­din­gun­gen) sowie auf Trans­port­schä­den zurück­zu­füh­ren sind.

8.5. Soweit Gegen­stand des Auf­tra­ges die Ände­rung oder Ergän­zung bereits bestehen­der Pro­gram­me ist, bezieht sich die Gewähr­leis­tung auf die Ände­rung oder Ergän­zung. Die Gewähr­leis­tung für das ursprüng­li­che Pro­gramm lebt dadurch nicht wie­der auf.

9. Haf­tung

Der Auf­trag­neh­mer haf­tet für Schä­den, sofern ihm Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen wer­den, im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen. Der Ersatz von Fol­ge­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, nicht erziel­ten Erspar­nis­sen, Zin­sen­ver­lus­ten und von Schä­den aus Ansprü­chen Drit­ter gegen den Auf­trag­neh­mer ist in jedem Fall, soweit gesetz­lich zuläs­sig, ausgeschlossen.

10. Daten­schutz, Geheimhaltung

10.1. Der Auf­trag­neh­mer beach­tet beim Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten die Vor­schrif­ten der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), des Daten­schutz­ge­set­zes (BDSG) und des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) und trifft die für den Daten­schutz im Ver­ant­wor­tungs­be­reich vom Auf­trag­neh­mer erfor­der­li­chen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men. Der Auf­trag­neh­mer ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten des Auf­trag­ge­bers aus­schließ­lich im Zusam­men­hang mit der Bereit­stel­lung und Ver­wal­tung der Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen sowie der Rech­nungs­le­gung ent­spre­chend der (Vor-)Verträge und Ange­bo­te und unter Beach­tung der anwend­ba­ren gesetz­li­chen Bestimmungen.

10.2. Im Fal­le einer Auf­trags­ver­ar­bei­tung gemäß DSGVO durch den Auf­trag­neh­mer als Auf­trags­ver­ar­bei­ter und dem Auf­trag­ge­ber als Ver­ant­wort­li­chen, bil­den die jeweils aktu­ell gül­ti­gen und auf con>motion publi­zier­ten „All­ge­mei­nen Daten­schutz­be­din­gun­gen“ der con>motion respek­ti­ve eine geson­dert abzu­schlie­ßen­de, indi­vi­du­el­le „Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung“ einen inte­gra­len, mit die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen mit­gel­ten­den Bestand­teil aller im Zuge der Leis­tungs­er­brin­gung durch den Auf­trag­neh­mer vom Auf­trag­ge­ber genutz­ten Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen bzw. bestehen­den und zukünf­ti­gen Ver­trä­ge zwi­schen Auf­trag­ge­ber und Auf­trag­neh­mer und somit ein ver­bind­li­ches, schrift­li­ches Rechts­in­stru­ment ent­spre­chend Arti­kel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-kon­for­me Zusam­men­ar­beit bei der Auf­trags­ver­ar­bei­tung für bei­de Ver­trags­part­ner sichergestellt.

11. Sons­ti­ges

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam sein oder unwirk­sam wer­den, so wird hier­durch der übri­ge Inhalt die­ses Ver­tra­ges nicht berührt. Die Ver­trags­part­ner wer­den part­ner­schaft­lich zusam­men­wir­ken, um eine Rege­lung zu fin­den, die den unwirk­sa­men Bestim­mun­gen mög­lichst nahe kommt.

12. Schluss­be­stim­mun­gen

Soweit nicht anders ver­ein­bart, gel­ten die zwi­schen Voll­kauf­leu­ten zur Anwen­dung kom­men­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen aus­schließ­lich nach öster­rei­chi­schem Recht, auch dann, wenn der Auf­trag im Aus­land durch­ge­führt wird. Für even­tu­el­le Strei­tig­kei­ten gilt aus­schließ­lich die ört­li­che Zustän­dig­keit des sach­lich zustän­di­gen Gerich­tes für den Geschäfts­sitz des Auf­trag­neh­mers als ver­ein­bart. Für den Ver­kauf an Ver­brau­cher im Sin­ne des Kon­su­men­ten­schutz­ge­set­zes gel­ten die vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen nur inso­weit, als das Kon­su­men­ten­schutz­ge­setz nicht zwin­gend ande­re Bestim­mun­gen vorsieht.

Stand: Mai 2020