Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
con > motion – Unternehmen bewegen (Stand 01/2020)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von con>motion ab-geschlossenen Verträge.
1.2. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch con>motion schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten nicht.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
• Ausarbeitung von Digitalisierungskonzepten für Kleine- und mittelständische Unternehmen
• Entwicklung von Apps
• Erstellung von Webseiten
• Aufbau von Cloud-Diensten
• Datenmigration
• Telefonische Beratung
• Programmwartung
• Sonstige Dienstleistungen
2.2. Nach Übergabe der fertigen Website oder App, ist der Kunde für jegliche Inhalte und Änderung dieser eigenverantwortlich. Ihm ist bewusst, dass eine Änderung vom App Name, App Icon oder App Startbildschirm die App automatisch neu als native App in den Stores von Google und Apple eingereicht werden muss. Letzteres kann Kosten verursachen. Ebenso können Mehrkosten für Server oder die Verwendung von Drittanbieterdienste entstehen. Aktuell können folgende Drittanbieter in einer App kostenfrei implementiert werden:
Gastronomie: resmio, OpenTable
Termine: belbo, Shore, Terminland, Timify, Agendize
Bewertungen: Meinungsmeister, yelp, tripadvisor
Weitere Drittanbieter können auf Kundenwunsch von con>motion unverbindlich geprüft werden.
2.3. Der Kunde ist für die Kommunikation mit seinen App-Nutzern selbst zuständig (Push-Nachrichten, Chat, Buchung/Reservierung, Gutscheine/Stempelkarte, Kampagnen, Formulare)
2.4. con>motion stellt ausschließlich die nach Kundenwunsch konfigurierte und funktionale Website (max. 2 Entwürfe) oder App zur Verfügung. Der Kunde hat, wenn nicht anders vereinbart, einen übergebenen Entwurf innerhalb von 4 Tagen begründet an- oder abzulehen. con>motion ist nicht für das Einpflegen von Inhalten wie Shop-Produkten, Produktlisten, Veranstaltungen, News, Media-Inhalten (Foto, Video, PDF) oder Gutscheinen verantwortlich. Auf Kundenwunsch kann zur Demonstration der Funktion jeweils ein Element eingepflegt werden, wenn dies nicht bereits bei Erstellung eines Entwurfs gemacht wurde
2.5. con>motion ist nicht verpflichtet auf mindere Qualität von durch den Kunden gelieferte Daten hinzuweisen, beispielsweise sehr niedrige Auflösung von Bildmaterial oder Rechtschreibfehler in Texten, wird aber nach besten Wissen und Gewissen dem Kunden mit Rat zur Seite stehen.
2.6. Eine gewollte Deaktivierung oder Löschung der Website oder App, erfolgt nur mit Hilfe von con>motion
2.7. Die App ist auf Wunsch des Kunden im Google App Store und/oder Apple App Store gelistet (native App). Diese zwei Anbieter prüfen eine neue App tiefgehend und nehmen sich jederzeit vor, eine App aus ihren Stores zu entfernen. con>motion hat darauf nur begrenzt Einfluss. Zur Listung einer App im Apple App Store benötigt der Kunde als Inhaber der App, einen Apple Developer Account, sowie ein Apple Endgerät. Auf Wunsch unterstützt con>motion bei der Einrichtung des Accounts.
2.8. Die App, ist auf Wunsch des Kunden im Google App Store und/oder Apple App Store gelistet (native App). Diese zwei Anbieter prüfen eine neue App tiefgehend und nehmen sich jederzeit vor, eine App aus ihren Stores zu entfernen. con>motion hat darauf nur begrenzt Einfluss
2.9. Die Laufzeit für die Website oder App, beträgt 12 Monate. Eine mögliche jährliche Erneuerung des Zertifikats in Google App Store oder Apple App Store übernimmt con>motion. Die monatliche Gebühr bei con>motion beinhaltet anfallende Zertifikatskosten.
2.10. Die monatliche Gebühr (jährlich abgerechnet) bei con>motion beinhaltet ausschließlich technischen Support bei Funktionsstörungen der Website oder App
2.11. Gegen eine Bonusdienstleistung (beispielsweise Fotobearbeitung vom Kundenmaterial) stimmt der Kunde zu, con>motion eine ausgeschriebene Bewertung auf deren Facebook-Präsenz zu geben.
2.12. Nur auf ausdrücklichen Wunsch entfernt con>motion ihr Branding im Menü der Kunden-App
2.13. Für die Aktivierung und Nutzung der Funktion Smart Widget auf einer Wunsch-Website des Kunden muss con>motion FTP-Zugriff auf die genannte Website haben, um im HEAD der Startseite HTML-Code einfügen zu können. Die Website des Kunden muss JavaScript unterstützen. Um Push-Nachrichten über die Chat-Funktion der Smart Widget senden zu können, muss eine JavaScript-Datei im Root-Verzeichnis der Website hochgeladen werden. Diese Datei muss öffentlich erreichbar sein.
2.14. Die von con>motion zur Verfügung gestellte Datenschutzerklärung dient einzig und allein dazu, dem Kunden bei der Einhaltung seiner gesetzlichen Anforderungen zu helfen. Jedoch kann nichts eine professionelle Rechtsberatung bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie oder eines anderen rechtlichen Dokuments oder Compliance-Verfahrens ersetzen. con>motion tut sein Bestes, um dem Kunden einen Ausgangspunkt zu bieten. con>motion kann keine Rechtskonformität garantieren, was nur ein Anwalt tun kann. Nichts auf dieser Website gilt daher als Rechtsberatung und es wird kein Mandatsverhältnis begründet. Der Kunde beachtet, dass in einigen Fällen, abhängig von seiner Gesetzgebung, weitere Maßnahmen erforderlich sein können, um die Tätigkeit gesetzeskonform zu gestalten
2.15. Der Kunde garantiert, dass er für jegliches Material (Text, Bild, Video, Audio, Schriften), dass er con>motion zur Erstellung der Website oder App, zur Verfügung stellt, die richtigen Nutzungsrechte besitzt
2.16. Öffentlich verfügbare Apps des Auftragnehmers, dürfen von con>motion in das Unternehmensportfolio aufgenommen werden. Der Auftragnehmer hat die Option dies auf ausdrücklichen Wunsch zu untersagen.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für fällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Reisekosten mit dem PKW betragen 0,30 €/km.
4. Liefertermin
4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Website, App & Cloud-Service) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung
5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
6. Urheberrecht und Nutzung
6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Website, App etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Website oder App werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der Auftragnehmer beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) und trifft die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Auftragnehmer erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung der Produkte oder Dienstleistungen sowie der Rechnungslegung entsprechend der (Vor-)Verträge und Angebote und unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter und dem Auftraggeber als Verantwortlichen, bilden die jeweils aktuell gültigen und auf con>motion publizierten „Allgemeinen Datenschutzbedingungen“ der con>motion respektive eine gesondert abzuschließende, individuelle „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ einen integralen, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeltenden Bestandteil aller im Zuge der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber genutzten Produkte und Dienstleistungen bzw. bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und somit ein verbindliches, schriftliches Rechtsinstrument entsprechend Artikel 28 (2) und (9) DSGVO. Damit ist eine DSGVO-konforme Zusammenarbeit bei der Auftragsverarbeitung für beide Vertragspartner sichergestellt.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Stand: Mai 2020